Mietrecht
Kaum ein Rechtsgebiet ist in den letzten Jahren so sehr von der Rechtsprechung geprägt worden wie das Mietrecht. Entsprechend häufig berichten die Medien über relevante Urteile des Bundesgerichtshofs.
Im Idealfall bietet jeder Mietvertrag eine für beide Vertragsparteien rechtlich ausgewogene Vereinbarung, die entsprechend sorgfältig vorbereitet werden sollte. Sowohl Vermieter, als auch Mieter bedürfen dabei der Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, um die Chancen und Risiken eines Mietvertrags realistisch einschätzen zu können. Das gilt sowohl für den Wohnraum-, als auch – und insbesondere – für den Gewerberaummietvertrag. Letzterer bietet den Parteien weit über das Wohnraummietrecht hinausgehende Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Mietrecht ist aber auch konfliktträchtig. Häufige Streitpunkte sind zum einen Mängel der Mietsache und wie die Parteien damit umgehen. Sowohl Mieter, als auch Vermieter sollten hier von Anfang an für klare Verhältnisse sorgen. Zeigt eine Vertragspartei keinen ausreichenden Lösungswillen, bietet das Mietrecht wirkungsvolle Reaktionsmöglichkeiten, die jedoch mit Bedacht gewählt werden sollten.
Häufigen Konfliktstoff liefern zum anderen die jährlichen Betriebskostenabrechnungen. Die möglichen Fehlerquellen sind hier zahlreich und die Gefahr, verauslagte Betriebskosten nicht erfolgreich abrechnen zu können ist für den Vermieter ebenso hoch, wie für den Mieter die Gefahr, als Folge einer falschen Abrechnung draufzuzahlen. Die Rechtsprechung zu Betriebskostenabrechnungen ist nur für den spezialisierten Rechtsanwalt noch überschaubar.
Mit der Zeit stellt sich in vielen Mietverhältnissen die Frage, ob der Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erklären muss. Ob eine solche Zustimmung verlangt werden kann, hängt vor allem von der ortsüblichen Vergleichsmiete ab, die zunächst einmal zuverlässig ermittelt werden muss. Durchschnittswerte irgendwelcher Immobilienportale helfen dabei nicht weiter und die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann im Einzelfall erhebliche Kosten und Aufwand bedeuten. Anwaltliche Beratung sollte daher frühzeitig in Anspruch genommen werden.
Beratungsbedarf entsteht schließlich dann, wenn ein Mietvertrag beendet werden soll, etwa, weil eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen werden soll. Erweist sich eine solche Kündigung später – warum auch immer – als unwirksam, gerät der eigene Zeitplan in aller Regel unter Druck. Und anders herum: bestreitet der Mieter den Eigenbedarf, muss sorgfältig abgewogen werden, wie mit der Eigenbedarfskündigung umgegangen werden soll.
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen kommt – ggf. nach vorheriger Abmahnung – die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags in Betracht, und zwar sowohl für den Vermieter, als auch für den Mieter. Da die unberechtigte fristlose Kündigung jedoch selbst ein erheblicher Vertragsverstoß sein kann und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann, sollte auch in vermeintlich klaren Fällen zuvor Rechtsrat eingeholt werden.
Jeder Mietvertrag ist ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis. Gleich, welches Problem während der Vertragslaufzeit auftreten mag, ist von beiden Parteien Augenmaß gefragt, um nicht „verbrannte Erde“ zu hinterlassen.
Zögern Sie nicht, sich durch einen Fachanwalt sachkundig beraten bzw. vertreten zu lassen!