Grundstücksrecht

Ihre Fachanwaltkanzlei aus Delmenhorst

Das Grundstücksrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie – egal ob als Eigenheim oder als Investition – stellt für die meisten Beteiligten, allein von der finanziellen Bedeutung, alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die notarielle Mitwirkung vorgesehen. Als Notarin sorge ich bei Immobiliengeschäften für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfe Ihnen Risiken zu vermeiden. Ebenso sorge ich dafür, dass Sie die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen erhalten und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Als Notarin bespreche ich mit Ihnen als Vertragsbeteiligten Ihre Zielvorstellungen, informiere Sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstelle darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.
Solche Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, lediglich eines Bauplatzes, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines jeden Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird.
Folgende Aspekte regele ich als Ihre Notarin in jedem Immobilienkaufvertrag:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).

Finanzierung:
Sollte eine Finanzierung erwünscht sein, so sollte diese vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Als Notarin stimme ich daraufhin die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt ab. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann ich das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkunden.

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