Familienrecht
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft – ehelich oder nichtehelich – zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg, auch gleichgeschlechtlicher Paare bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch so genannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Als Notarin berate ich Sie gerne zu den Themen der Eheverträge (die Regelungen beinhalten können z.B. in Bezug auf den Güterstand, den Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich und Hausrat). Ebenso zu Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Sorgerechtserklärungen.
Als Notarin kann ich Ihnen als Ihre unparteiische Beraterin die Kenntnis über die genannten Themen vermitteln, einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag ausarbeiten und beurkunden. Dabei nützt Ihnen mein fundiertes Wissen, welches ich als Fachanwältin für Familienrecht erworben habe.
Ebenso kann ich als Notarin Ihre Erklärungen bei einer Minderjährigen- oder Volljährigenadoption beurkunden.